Ich bin vom Land Niederösterreich berechtigt und zugelassen den Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhtem Gefährungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes abzunehmen.
Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden ist die erforderlich:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
Informationen vom Land Niederösterreich
Die erforderliche Sachkunde gilt als erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung folgender Ausbildung mittels Bestätigung dokumentiert ist:
- Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie) der Ausbildung in der Dauer von mind. 4 Std. über das Wesen und Verhalten
des Hundes nach § 2 der Verordnung
- Absolvierung des praktischen Teils der Ausbildung in der Dauer von mind. 6 Std. über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen
nach § 3 der Verordnung
Rechtsquellen:
Niederösterreichisches Hundehaltegesetz
Niederösterreichische
Hundehalte-Sachkundeverordnung
NÖ-Sachkundenachweis
4 Std. Schulung allgemeiner Teil 3 Std. Einzelunterricht (max. 2 Hundeteams) am Gelände der Hundeschule (2 x 1,5 Std.) Ausstellung Sachkundenachweis
AKTION - zusätzlich für Sie inkludiert
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350 €
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