NÖ Hundehaltegesetz und Sachkundeverordnung geltend ab 1. Juni 2023

Niederösterreich

NÖ erweiterter Sachkundenachweis

Ich bin vom Land Niederösterreich berechtigt und zugelassen den Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhtem Gefährungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes abzunehmen.

 

Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden ist dies erforderlich:

 

- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu

Erstgespräch á 90 Minuten

3x Einzeltraining á 90 Minuten (am Trainingsplatz und öffentlichen Bereichen)

1x Vortrag allgemeiner Teil 4 Std.

Ausstellung Sachkundenachweis

Informationen vom Land

Die erforderliche Sachkunde gilt als erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung folgender Ausbildung mittels Bestätigung dokumentiert ist:

 

Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie)

4 Std. über das Wesen und Verhalten des Hundes nach § 2 der Verordnung

 

Absolvierung des praktischen Teils

6 Std. über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen nach § 3 der Verordnung

Rechtsquellen:

Niederösterreichisches Hundehaltegesetz
Niederösterreichische Hundehalte-Sachkundeverordnung

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