NÖ Hundehaltegesetz und Sachkundeverordnung geltend ab 1. Juni 2023
Niederösterreich
NÖ erweiterter Sachkundenachweis
Ich bin vom Land Niederösterreich berechtigt und zugelassen den Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhtem Gefährungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes abzunehmen.
Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden ist dies erforderlich:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
Erstgespräch á 90 Minuten
3x Einzeltraining á 90 Minuten (am Trainingsplatz und öffentlichen Bereichen)
1x Schulung allgemeiner Teil 4 Std.
Ausstellung Sachkundenachweis
Informationen vom Land
Die erforderliche Sachkunde gilt als erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung folgender Ausbildung mittels Bestätigung dokumentiert ist:
Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie)
4 Std. über das Wesen und Verhalten des Hundes nach § 2 der Verordnung
Absolvierung des praktischen Teils
6 Std. über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen nach § 3 der Verordnung
Rechtsquellen:
Niederösterreichisches Hundehaltegesetz
Niederösterreichische Hundehalte-Sachkundeverordnung